Unsere Dienstleistungen
Verwahrung im vollständig regulierten Umfeld
Die vollumfängliche Regulierung garantiert Ihnen, dass die Vermögenswerte jederzeit wieder in den Finanzkreislauf eingebracht werden können!
Liechtenstein hat sich wiederholt zu einem hohen Standard bei der Erfüllung von internationalen und europäischen Vorgaben im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekannt.
Mit Umsetzung der 5. Geldwäsche-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2018/843) ist die Verwahrung von Edelmetallen in Liechtenstein vollumfänglich vom Sorgfaltspflichtsgesetz (Art 3 Abs 1 Bst v SPG) erfasst. Das bedeutet, dass alle Unterlagen und Informationen zum Vertragspartner, zu den Wirtschaftlich Berechtigten sowie zur Mittelherkunft vorliegen müssen – also alle Informationen, die auch eine Bank von ihren Kunden benötigt.
Dies stellt einen wichtigen Mehrwert dar, da Ihre Vermögenswerte somit „bankable“ bleiben und jederzeit im Finanzsystem frei transferiert werden können.
Anforderungen
Für alle Geschäftsbeziehungen müssen folgende Sorgfaltspflichten (Verwahrer) erfüllt werden.
Vermietung | Verwahrung | |
Feststellung und Überprüfung des Vertragspartners (Kunde) | ||
Feststellung und Überprüfung des wirtschaftlich Berechtigten | ||
Protokollierung Zugänge | ||
Verdachtsmitteilung nach Art. 17 SPG | ||
Erstellung Geschäftsprofil (Mittelherkunft & Hintergrund der Vermögenswerte) | ||
Führung und Aktualisierung Inventarverzeichnis |
In beiden Fällen müssen somit zwingend folgende Punkte eingehalten werden.
- Der Vertragspartner muss mit seinen persönlichen Daten und Passkopien, bei einer juristischen Person mittels Handelsregisterauszuges, festgestellt werden.
- alle Wirtschaftlich Berechtigten sind mit deren persönlichen Daten und Passkopien festzuhalten.
- Alle erfolgten Zutritte Im Bereich der Vermietung bzw. alle Ein- und Auslagerungen bei der Verwahrung müssen protokolliert werden.
Aufsichtsbehörde
Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) ist mit der Überwachung der Einhaltung der Sorgfaltsbestimmungen betraut und wird in regelmässigen Intervallen die Sorgfaltsakten prüfen.
Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns.
Factsheet Regulierung (PDF)All Risk Versicherung
Alle gelagerten Edelmetalle sind vollumfänglich versichert. Dazu gehört auch das Risiko der Veruntreuung.
Sicherheit
Ein speziell konzipiertes Sicherheitssystem, entworfen und ausgeführt von Schweizer Experten, garantiert im ganzen Gebäude höchste Sicherheitsstandards nach streng definierten Abläufen.
Trotz absolutem Vertrauen in unsere Sicherheit kann ein Ereignis von Aussen nie gänzlich ausgeschlossen werden.
Versicherung
Alle gelagerten Edelmetalle und Vermögensgegenstände sind daher durch die OZL Offenes Zolllager in Liechtenstein AG umfassend durch den Abschluss einer All-Risk-Versicherung geschützt.
Versicherungsschutz besteht somit bei folgenden Ereignissen
- Einbruch
- Beraubung
- Überfall
- Elementarschäden
- Verlust
- Beschädigung
- Veruntreuung
Veruntreung
Neben den grundsätzlichen Risiken besteht ein vollumfänglicher Schutz vor dem Risiko der Veruntreuung. Sämtliche Mitarbeiter der OZL Offenes Zolllager in Liechtenstein AG unterliegen strengsten Sicherheitsauflagen, werden regelmässig auf Integrität geprüft und sind fester Bestandteil des Versicherungskonzeptes.
Factsheet Versicherung (PDF)Umfassende Reporte
Reporte & Bewertungen gemäss Bankenstandard
Lagerbuchhaltungssystem
Neben der physischen Verwahrung in unserem Hochsicherheitslager, ist die exakte Lagerbuchhaltung der wichtigste Faktor um Professionalität und Transparenz zu garantieren. Jede Edelmetallposition wird entsprechend mit Seriennummer, Gewicht und Siegelnummer eingebucht und dem Kunden mit einer Einlagerungsbestätigung quittiert.
Datenverarbeitung & Valor
Darüber hinaus bieten wir, insbesondere für Institutionelle Investoren und Banken, auch Datenexporte bis hin zu individuellen Schnittstellen an, um die Verwaltung so effizient wie möglich zu gestalten.
FACTSHEET REPORTE (PDF)Stock Report (PDF)Einzelverwahrung & offenes Zollfreilager
Die OZL AG vereint Sicherheit, Verwahrung und Logistik auf höchstem Niveau.
OZL Offenes Zolllager in Liechtenstein AG bietet an mehreren zertifizierten Standorten im Fürstentum Liechtenstein die Möglichkeit zur Einzelverwahrung von Edelmetallen im Inlandslager an. Ergänzend dazu besteht auch die Möglichkeit der Verwahrung im offenen Zolllager (oftmals auch als Zollfreilager bezeichnet). Dies ermöglicht die mehrwertsteuerfreie Lagerung von Edelmetallen, die der MwSt. unterliegen (z.B. Silber).
Einzelverwahrung
Ihre physischen Edelmetalle werden vollständig getrennt von den Beständen anderer Kunden an eigenen ausgewiesenen Lagerplätzen verwahrt.
Dadurch wird zu 100% sichergestellt, dass unsere Kunden ausschliesslich die Edelmetalle, die sie ursprünglich zur Verwahrung an uns übergeben haben, zurückerhalten.
Die Lagerbestandslisten der Kunden umfassen die Zuordnung der jeweiligen Barrennummern, bei Münzen die Siegelnummern der versiegelten Lagerboxen.
Bei Silber ist das System grundsätzlich identisch, jedoch wird die Box durch eine Palette ersetzt. Auf der Lagerbestandsliste wird ebenfalls der einzelne Barren mit Gewicht, Reinheit, Seriennummer und Lagerstandort geführt.
Factsheet Einzelverwahrung (PDF)Vermögensschutz
Vermögensschutz bezeichnet die Fähigkeit, die Vermögenswerte vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Das eigene Vermögen vor unberechtigtem Zugriff durch Dritte zu schützen ist ein Grundbedürfnis jedes Menschen.
Liechtenstein bietet dazu ideale Bedingungen, die diesen Standort attraktiv machen:
- Ein Land, zwei Wirtschaftsräume (Zoll- und Währungsunion Schweiz / EWR Vertrag)
- Politische Stabilität (seit mehr als 200 Jahren keine kriegerischen Handlungen / gegründet 1719 / keine Staatsverschuldung / UNO-Mitglied / verfassungsmässige Mischung von Monarchie und Demokratie)
- Die Verfassung von Liechtenstein sieht kein totalitäres Notstandsrecht mit weitgreifenden Befugnissen für die Regierung vor.
- Keine Anerkennung von ausländischen Urteilen.
Lager- und Mietgebühren
Hier finden Sie die aktuellen Preislisten
Verwahr- und Mietvertrag
Hier gelangen Sie zu unseren Verträgen
Möchten Sie Kunde werden?
Um Zeit und Kosten (Beglaubigung und Porto) zu sparen, besteht die Möglichkeit gleich hier die Passdaten elektronisch zu verifizieren und den Lagervertrag elektronisch zu unterzeichnen.
Zeichnungsberechtigte können ebenfalls ihre Passdaten elektronisch verifizieren und sparen sich die amtliche Beglaubigung der Dokumente und das Porto für den Versand.
Hier geht’s zur elektronischen Verifizierung als Zeichnungsberechtigter